OLG Oldenburg gewährt Deliktzinsen für geprellte EA 189-Käuferin
05.06.2020
Düsseldorf, 05.06.2020: Ende Mai entschied der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg in einem Rechtsstreit wegen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung im Rahmen der Dieselproblematik, dass die Beklagte (Volkswagen AG) das monierte Fahrzeug (einen Audi A4 mit EA189-Schummelmotor) zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten muss. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, sodass sich ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von rd. 19.000 Euro ergab. Wobei das Gericht 300.000 Kilometer als mögliche Gesamtfahrleistung ansetzte. Der Klägerin, einer Realschullehrerin aus Cappeln, die von baum reiter vertreten wurde, stehen des Weiteren Zinsen aus § 849 BGB (sogenannter Deliktzins) in Höhe von 4 Prozent vom Zeitpunkt des Kaufs bis zum Tag der Klageeinreichung zu, die sich zu knapp 5.000 Euro aufaddierten.
Mit diesem Urteil geht das OLG über die Entscheidung der Vorinstanz hinaus, in der nur eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern und kein Deliktzins zugestanden worden waren. Gegen das Urteil des Landgerichts vom November 2019 hatten sowohl VW als auch die Klägerin Berufung eingelegt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Az. 3 U 199/19.
Das Zugestehen der Zinsen aus 849 BGB stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu mehr Verbrauchergerechtigkeit im Dieselabgasskandal dar. Es bleibt zu hoffen, dass der BGH im Juli dieses Jahres in dieselbe Richtung entscheiden wird.
baum reiter & collegen ist seit 2015 mit dem Abgasskandal vertraut und betreut mittlerweile über zehntausend Diesel-Mandanten. Die Chancen auf erfolgreiche Individualklagen gegen VW (EA 288), Daimler, BMW und Opel standen noch nie so gut wie jetzt.
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