FAQs zu Diesel24.de

 

Für Dieselfahrer, die ein manipuliertes Fahrzeug gekauft haben, ergeben sich im Hinblick auf mögliche Ansprüche gegen Händler oder Hersteller häufig dieselben Fragestellungen. Um Ihnen einen guten Überblick zu verschaffen, haben wir im Folgenden die häufigsten Fragen zum Dieselabgasskandal zusammengefasst. Selbstverständlich können Sie uns darüber hinaus auch per E-Mail kontaktieren. Schreiben Sie einfach an service@diesel24.de und wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.

>>> Diesel-Abgasskandal Klage

Wenn Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal durchsetzen wollen, lohnt sich die Anmeldung zu jedem Zeitpunkt. Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs spielt dabei zunächst keine Rolle genauso wenig wie die Tatsache, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Mit unserem Expertenteam stehen wir Ihnen fachmännisch zur Seite.

Grundsätzlich ist es der Fahrzeugkäufer, der aufgrund der Abgasmanipulationen Ansprüche gegenüber seinem Händler und/oder dem Hersteller erwirbt. Insoweit ist zu empfehlen, dass der Fahrzeugkäufer diese Ansprüche selbst geltend macht.

Haben Sie Ihr Auto vor Bekanntwerden des Abgasskandals (bei BMW im März 2018, bei Mercedes im Juni 2018) erworben, stehen Ihnen sowohl gegenüber dem Fahrzeughändler als auch dem Hersteller Ansprüche zu. Als mögliche Entschädigung kommen z. B. Schadensersatzzahlungen, eine Ersatzlieferung, die Rückerstattung des Kaufpreises oder eine Minderung des Kaufpreises in Betracht.

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert? Dann können Sie – soweit die Widerrufsbelehrung aus Ihrem Kreditvertrag fehlerhaft ist – womöglich Ihren Kreditvertrag noch widerrufen und auf diesem Wege auch den Kaufvertrag Ihres Dieselfahrzeugs lukrativ rückabwickeln.

Grundsätzlich haben Käufer und Leasingnehmer ganz ähnliche Ansprüche. Dies betrifft Ansprüche gegenüber dem Händler und dem Hersteller. Auch das Darlehnswiderrufsrecht (§ 506 BGB) findet Anwendung und ermöglicht die Rückabwicklung des Vertrags.

Insbesondere wenn Sie von städtischen Fahrverboten betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sofort den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder einen vergleichbaren Neuwagen zu fordern, der die EU-Abgasnormen auch im alltäglichen Fahrbetrieb einhält. Zusätzlich haben zahlreiche deutsche Gerichte bereits bestätigt, dass betroffenen Autobesitzern Schadensersatz zusteht, der ggf. auch zukünftige Schäden mit einschließt.

Wir sind der Auffassung, dass die Nutzung eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgasreinigung kein Vorteil für Sie ist und Sie sich somit keine Gebrauchsvorteile anrechnen lassen müssen. Regelmäßig entscheiden die Gerichte jedoch, dass sich ein geschädigter Dieselfahrer im Falle einer vollständigen Vertragsrückabwicklung einen Nutzungsersatz anrechnen lassen muss. Da sich jedoch Dieselfahrzeuge aktuell nur noch mit Verlust verkaufen lassen, ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages im Vergleich mit einem Verkauf – selbst bei Anrechnung einer Nutzungsentschädigung – wirtschaftlich vorteilhaft.

Bis zu einem gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, die Zielrichtung Ihres Begehrens zu ändern. Welche Optionen für Ihren persönlichen Fall in Betracht kommen, erläutern wir Ihnen nach einer individuellen Prüfung.

Wie hoch die Entschädigung in Ihrem speziellen Fall ist, lässt sich so allgemein nicht sagen. Viele verschiedene Faktoren müssen hierzu berücksichtigt werden. Auch wann genau Sie Ihre Entschädigung ausbezahlt bekommen, kann pauschal nicht gesagt werden. Möchte die Gegenseite (Händler, Hersteller) außergerichtlich nicht nachgeben, dann werden wir Klage erheben. Generell lässt sich jedoch sagen, dass eine Rückerstattung lukrativer ist als ein Verkauf des Fahrzeugs.

Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann müssen Sie sich um die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit nicht sorgen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, wir holen die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein und rechnen auch direkt mit dieser ab. Sie haben keinen lästigen Papierkram und deutlich geringere Kosten. Sie selbst tragen nur die mit Ihrer Versicherung seinerzeit vereinbarte Selbstbeteiligung.

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, oder diese lehnt eine Kostendeckung ab? Dann können Sie unseren Service selbstverständlich dennoch in Anspruch nehmen. Die Kosten, die in Ihrem individuellen Fall auf Sie zukommen werden, erläutern wir Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an service@diesel24.de.

Bislang gibt es bei uns keine Annahmefrist. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber BMW und Mercedes muss zwar frühestens Ende 2021 gerechnet werden. Dennoch empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich aktiv zu werden, um insbesondere im Hinblick auf die drohenden städtischen Fahrverbote Ihren Kaufvertrag für Ihr Dieselfahrzeug rückabzuwickeln.

Wenn Sie bemerken, dass demnächst Ihre Gewährleistungsfrist abläuft, ist allerdings Eile geboten. Denn mit dem Ende der Gewährleistungsfrist verfällt auch Ihr Anspruch gegenüber dem Fahrzeughändler. Um Zeit für eine einvernehmliche Streitbeilegung zu gewinnen, können Sie Ihren Händler darum bitten, eine Verjährungsverzichtserklärung abzugeben. Dann kann der Händler nicht mehr einwenden, Ihre Gewährleistungsansprüche seien verjährt. Lassen Sie sodann unverzüglich Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen. Unabhängig davon bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller (BMW, Mercedes, Opel etc.) weiter fort.

Wir sind der Meinung, dass die Auswirkungen eines Updates zur Beseitigung der Abgasmanipulation auf Ihr Fahrzeug kaum abschätzbar sind. Viele unserer Mandanten mussten im Nachhinein technische Probleme feststellen. Zudem dient ein Fahrzeug ohne Update als Nachweis für den Betrug des Herstellers. Daher raten wir unseren Mandanten grundsätzlich von einem Update ab. Sollte Ihnen von der Kfz-Zulassungsbehörde die Stilllegung Ihres Fahrzeugs angedroht werden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an service@diesel24.de. Wir informieren Sie dann über die weitere Vorgehensweise.

Sie sollten sich unbedingt vorab über die Vorgaben Ihrer Prüfstelle informieren, denn leider ist seit 2018 ein etwaig behördlich angeordnetes Software-Update bei einigen Prüforganisationen Bestandteil der Prüfungsliste. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie das Update aufspielen lassen, damit Ihr Fahrzeug die HU besteht. Vor Ihrem Termin in der Werkstatt empfehlen wir Ihnen allerdings, folgendes Formular von Ihrer Werkstatt gegenzeichnen zu lassen. So wird schriftlich festgehalten, dass das Update gegen Ihren Willen installiert wurde. Bitte informieren Sie uns kurz darüber, wenn und wann Ihr Fahrzeug ein Software-Update erhalten hat.

Zunächst einmal können wir Sie beruhigen: Ihre Ansprüche gehen in diesen Fällen nicht verloren. Wichtig ist jedoch, dass Sie uns auch in einem solchen Fall über die Sachlage schnellstmöglich informieren.

Sofern Sie Ihr Fahrzeug damals finanziert haben, können Sie möglicherweise Ihren Leasing- oder Darlehensvertrag widerrufen. Da die Banken der Fahrzeughersteller häufig Fehler bei der Vertragsgestaltung gemacht haben, sind viele Verträge auch noch nach einigen Jahren widerrufbar. Ein Widerruf kann so wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wirtschaftlich lukrativ sein. Denn im Falle eines wirksamen Widerrufs des Finanzierungsvertrages wird auch der Kaufvertrag über Ihr Dieselfahrzeug rückabgewickelt. Mehr zum Thema „Widerruf von Kreditverträgen“ erfahren Sie hier!

Ob Ihr Auto betroffen ist, erfahren Sie auf der jeweiligen Unterseite ihres Herstellers:

VW, Mercedes, Porsche, BMW, Opel, Audi.