Diesel Abgasskandal – Gericht spricht Autokäufer Entschädigung zu

Landgericht Kiel, Urteil vom 18.05.2018
– 12 O 371/17 –

Der Diesel Abgasskandal ist noch lange nicht überstanden. Immer mehr Autokäufer eines Schummel-Diesels vertrauen sich einem Anwalt an und ziehen vor Gericht. Die vielen im Diesel Abgasskandal ergangenen Urteile zeigen, dass eine Klage gegen Autohersteller Erfolg haben kann. Wer sich nicht wehrt, muss wohl das Software Update aufspielen lassen, da ansonsten der Entzug der Betriebserlaubnis droht. Angesichts auftretender technischer Probleme stellt das Update aber keine attraktive Alternative dar.

Das LG Kiel entscheidet im Sinne des Autokäufers

Die Kartei im Diesel Abgasskandal ist um einen Fall reicher. Das Urteil des LG Kiel liegt bereits etwas zurück, war jedoch im Diesel Abgasskandal wegweisend. Wie in vielen anderen Urteilen auch, wurde der Autokäufer und Kläger nach Ansicht des Gerichts vom Autohersteller getäuscht.

Zum Sachverhalt: 2010 erwarb der Kläger ein Auto mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 und sogenannter Blue-Motion Technologie. Modelle mit dieser technischen Ausstattung galten zu jenem Zeitraum noch als sehr umweltfreundlich. Viele Autokäufer waren bereit für die Schonung der Umwelt einen höheren Kaufpreis zu bezahlen. Mit dem Diesel Abgasskandal rund um VW stellte sich jedoch heraus, dass die niedrigen Abgaswerte nur geschönt waren. Erreicht wurden sie tatsächlich, jedoch nur im Testbetrieb. Im täglichen Betrieb auf der Straße war der Schadstoffausstoß höher als den Kunden bekannt war.

Die Software denkt mit

Die Ingenieure von VW hatten sich dazu eine ausgeklügelte Motorsteuerungs-Software einfallen lassen. Sie erkennt, ob sich der Wagen auf dem Prüfstand befindet oder ob er durch den Straßenverkehr gelenkt wird. Hinweise dazu lieferte zum Beispiel die Lenkung, die auf dem Prüfstand nicht betätigt wird. Erkannte die Software den Betrieb auf dem Prüfstand, wurde die Abgasreinigung aktiviert. Der Wagen erzielte die versprochenen Abgaswerte. Im Straßenverkehr stieß der Wagen dann wieder höhere Abgasmengen aus. Genau hier liegt nach Ansicht vieler Gerichte die Täuschung der Kunden im Diesel Abgasskandal.

Nach Ansicht des LG Kiel sind sowohl die Verwendung der Abschaltautomatik als auch das Verheimlichen der Abschaltautomatik vor den Kunden Grund für das Urteil. Der Kläger gab den Wagen zurück und bekam den Kaufpreis erstattet.