Steht Ihnen eine Entschädigung zu?
Wir beraten Sie, die Kosten hierfür übernimmt Volkswagen
Was bedeutet der Vergleich zwischen dem vzbv und VW für mich?
Zunächst! Sie sind nicht verpflichtet, das Vergleichsangebot anzunehmen. Handeln Sie nicht voreilig, sondern lassen Sie sich individuell zu Ihren Chancen und Risiken durch uns beraten.
Voraussichtlich Mitte März 2020 werden Sie von VW eine Nachricht erhalten, in dem der Autokonzern Sie über das Vergleichsangebot informiert.
Sie können sich Ihren individuellen Schadenersatzanspruch ausrechnen lassen.
Mit dem Schreiben von VW erhalten Sie eine PIN, die Ihnen über eine dafür von VW eingerichtete Plattform die Möglichkeit gibt, Ihre Fahrzeugidentifikationsnummer sowie weitere Daten anzugeben. VW teilt Ihnen dann mit, ob und wie hoch Ihre persönliche Entschädigung ausfällt. Die individuelle Höhe hängt von Modell und Modelljahr des Fahrzeugs ab
Wichtig: Ihr Fahrzeug behalten Sie weiterhin! Der Vergleich sieht gerade nicht vor, dass Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben können.
VW beschränkt sein Angebot auf den Zeitraum 20.03.2020 bis 20.04.2020.
Sie haben maximal einen Monat Zeit, das Angebot von VW anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme des Vergleichs kann nur zwischen dem 20.03.2020 und dem 20.04.2020 über die noch nicht geöffnete Plattform erfolgen.
Alternativ soll auch ein Callcenter von VW eingerichtet werden, über das man im gleichen Zeitraum das Angebot annehmen kann. Nähere Informationen wird das Schreiben von VW enthalten.
Gilt das Vergleichsangebot von VW denn überhaupt für mich?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem 31.12.2015 erworben haben, wird VW Ihnen kein Vergleichsangebot unterbreiten. Ebenso nicht, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland erworben haben. Voraussetzung ist auch, dass Sie noch zum Klageregister angemeldet sind und Ihre Ansprüche nicht an einen Dienstleister (wie bspw. myright/financialright) abgetreten haben.
Ich lehne das Vergleichsangebot ab. Was passiert dann mit meinen Ansprüchen?
Unabhängig davon, ob Sie sich persönlich für oder gegen das Vergleichsangebot von VW entscheiden: Die Musterfeststellungsklage wird durch den Vergleichsschluss zwischen dem vzbv und VW nicht weiter geführt. Das Musterfeststellungsklageverfahren ist beendet.
Zur Geltendmachung Ihrer individuellen Schadenersatzansprüche müssen Sie ein individuelles Klageverfahren führen. Die Erfolgsaussichten für Verbraucher in Individualklageverfahren auf Rückabwicklung des Fahrzeugs sind besser denn je. Der Bundesgerichtshof wird vorraussichtlich im Mai 2020 eine Grundsatzentscheidung in einem Individualklageverfahren treffen. Auch wir rechnen mit einer positiven Entscheidung durch den Bundesgerichtshof für die betroffenen Autokäufer.
VORSICHT! Sie müssen spätestens 6 Monate nach Beendigung der Musterfeststellungsklage individuell klagen, andernfalls sind Ihre Ansprüche verjährt. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass Sie sich aus dem Klageregister austragen und sich von der Musterfeststellungsklage abmelden.
Welche Kosten kommen mit einem individuellen Klageverfahren auf mich zu?
Es fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Diese werden entweder von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen oder, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, können Sie das Klageverfahren mit Unterstützung eines Prozessfinanzieres führen. Dieser übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten. Der Prozessfinanzierer erhält lediglich im Erfolgsfalle einen Erlösbetrag von maximal 25% von Ihrem erzielten Erfolg.
Auch die Führung des Klageverfahrens als Selbstzahler lohnt sich. Wir bieten Ihnen an, sich durch uns individuell beraten zu lassen.
Ich will den Vergleich annehmen. Wann bekomme ich mein Geld von VW ausgezahlt?
VW behauptet innerhalb von 12 Wochen den Betrag auszuzahlen.
Ich nehme den Vergleich an. Kann ich dann später noch mehr Schadenersatz von VW verlangen?
Nein, wenn Sie sich für den Vergleich entscheiden verzichten Sie auf weitergehende Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Manipulation an Ihrem Fahrzeug bestehen könnten.
Ich bin hin- und hergerissen. Wie entscheide ich mich richtig?
Wir können Ihnen hier und jetzt keine pauschale Empfehlung geben, sondern beurteilen die Qualität Ihres persönlichen Vergleichsangebotes individuell anhand der Besonderheiten Ihres Falles. Hierzu zählt u.a. das Kaufdatum, das Modell, ob Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind oder es zwischenzeitlich verkauft haben, sowie das Modelljahr.
Können Sie mich zum Vergleich beraten und was kostet mich das?
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie eine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Vergleichsangebot durch uns in Anspruch nehmen. So haben Sie Klarheit, ob das Angebot von VW für Sie überhaupt gut ist. Die Kosten dieser Beratung übernimmt Volkswagen.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür die Möglichkeit der E-Mail Korrespondenz an service@diesel24.de.