Der Fiat-Abgasskandal in aller Kürze

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Nach Volkswagen, Mercedes und BMW werden nun auch gegen FIAT Chrysler Automobiles (FCA) und Iveco Vorwürfe der Abgasmanipulation erhoben. Davon betroffen sind zuvorderst Wohnmobile, die den Fiat Ducato als Plattform nutzen. Im Sommer 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. wegen des Anfangsverdachts des Betrugs Büroräume von FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen. 

Bei den monierten Ducato-Motoren soll eine zeitgesteuerte Abschalteinrichtung verwendet worden sein, die auf der Straße deutlich mehr Schadstoffe ausstößt, als auf dem Prüfstand angezeigt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Dezember vergangenen Jahres in einem wegweisenden Urteil darauf, dass Abschalteinrichtungen, deren primärer Zweck darin besteht, den Schadstoffausstoß im Testbetrieb zu senken, als illegal einzustufen sind. Und zwar losgelöst von der angewandten Methode.

Egal, ob Kopplung an den Fahrzyklus oder Thermofenster: All diese Verfahren sind ab sofort unterschiedslos als manipulative Eingriffe in die Abgassteuerung anzusehen (Az: C-693/18). Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind auf dem gemeinsamen Markt nicht genehmigungsfähig. Daher drohen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen. 

Bisher konnte eine Klagewelle gegen FIAT und Iveco verhindert werdenDie EU-Kommission ermittelt jedoch aktuell bereits gegen Italien, da die zuständigen Behörden die manipulierten Fahrzeuge von Fiat und Iveco nicht zurückrufen. Italien ist jedoch für die Zulassung und damit auch für die Rückrufe von Fiat-Fahrzeugen verantwortlich. 

Welche Modelle sind betroffen?

In Deutschland sollen etwa 300.000 Euro 5 und Euro 6-Motoren von Fiat Ducato und Iveco Daily-basierten Wohnmobilen von der Abgasmanipulation betroffen sein

Betroffene Modelle im Fiat-Skandal

Zu den betroffenen Modellen der Baujahre 2014 bis 2019 mit der Abgasnorm EURO 5 und 6 zählen die Marken: 

  • FIAT 
  • JEEP 
  • ALFA ROMEO 
  • IVECO 

 

Unter Verdacht stehen derzeit folgende Dieselmotoren: 

  • 1,3 Liter Multijet 
  • 1,3 Liter 16V Multijet 
  • 1,6 Liter Multijet 
  • 1,6 Liter 
  • 2,0 Liter Multijet 
  • 2,0 Liter 
  • 2,2 Liter Multijet II 
  • 2,3 Liter 
  • 2,3 Liter Multijet 
  • 3,0 Liter 

Wie prüfe ich, ob mein Fahrzeug betroffen ist? 

Wohnmobil-Besitzer können anhand der Fahrzeugpapiere überprüfen, welcher  Motor in ihrem Wohnmobil verbaut ist. Die Kanzlei baum reiter & collegen bietet zudem einen kostenfreien Plausibilitätscheck an: Ist der Motor Ihres Fahrzeugs vom Abgasskandal betroffen: ja oder nein?  

 

Was tun, wenn ich betroffen bin?

Der BGH hat im Fall von VW festgestellt, dass eine illegale Abschalteinrichtung eine „sittenwidrige Schädigung“ des Autokäufers darstellt. Grundsätzlich ist ein Wohnmobil mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zulassungsfähig. Der Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Wohnmobils führt daher zu Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller.  

Ebenso kann nach unserer Ansicht bei manipulierten Wohnmobilen ein Sachmangel im Sinne der EUGH Rechtsprechung vorliegen. Insofern die gesetzliche Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist, sollten Kunden daher Ansprüche auch gegen den Fahrzeughändler prüfen lassen.   

Gegen den Händler oder Hersteller bestehen grundsätzlich folgende Anspruchsmöglichkeiten: 

  • Großer Schadensersatz / Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Käufer erhält den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. In der Regel wird für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung abgezogen.
  • Kleiner Schadensersatz /Minderung: Wer sein Wohnmobil weiterhin fahren möchte, kann Minderung verlangen – also den Ersatz des anzunehmenden Schadens durch Wertverluste. 
  • Nachlieferunggegen den Händler: Sollte es ein aktuelleres Modell geben, welches keine Abschalteinrichtung verwendet, kann der Austausch des Fahrzeuges verlangt werden.  

 

Was tun, wenn ich ein gebrauchtes Wohnmobil gekauft habe?

Auch bei gebrauchten Fahrzeugen besteht die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs. Bei Ansprüchen gegen den Händler können jedoch besondere Fristen bestehen. Lassen Sie daher jetzt Ihre Ansprüche prüfen.   

Kaufpreisrückerstattung oder Neufahrzeug

Ihr Auto ist durch den Diesel Abgasskandal nicht nur deutlich im Wert gemindert, sondern Sie müssen zudem Mobilitätseinschränkungen wegen städtischer Fahrverbote befürchten.

Daher: Geben Sie Ihren manipulierten PKW zurück und fordern Sie entweder den Kaufpreis zurück oder direkt einen Neuwagen, der die Abgasnormen einhält.

Auto behalten und Schadensersatz fordern

Sie können Ihr Auto behalten und für die Wertminderung im Zuge des Diesel Abgasskandals Schadensersatzansprüche geltend machen.