Der Diesel-Abgasskandal zieht seine Kreise
Als im September 2015 bekannt wurde, dass die Volkswagen AG in einem Großteil Ihrer Dieselfahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hatte, war nicht abzusehen, welche Kreise der Diesel-Abgasskandal noch ziehen würde. Seit März 2017 (Daimler) bzw. Frühjahr 2018 (BMW) ist klar, dass auch weitere große Automobil-Konzerne in den Skandal verstrickt sind. Die Vorwürfe sind grundsätzlich immer die gleichen: Implementierung einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware!
Die manipulierten Fahrzeuge verfügen über eine Software, die selbstständig erkennt, ob sich das Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb oder auf dem Prüfstand zur Abgasmessung befindet. Auf dem Prüfungstand ist die Abgasrückführungsrate deutlich erhöht. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass nur geringe Emissionen von Stickoxiden gemessen werden können und das Fahrzeug dadurch die Grenzwerte der EURO-Abgasnormen einhält. Während des regulären Fahrzeugbetriebs hingegen sind die Stickoxid-Emissionen im Vergleich zum Prüfstand deutlich erhöht.
Neue, verkleinerte AdBlue-Tanks als weiterer Auslöser des Diesel- Abgasskandals
Nach eigenen Angaben haben sich die Hersteller Volkswagen, Audi, Porsche, Daimler und BMW in Bezug auf den für den Betrieb eines SCR-Katalysators erforderlichen AdBlue-Tank abgesprochen. Da große Tanks zu einer Verringerung des Kofferraumvolumens führten, haben sich die Hersteller darauf verständigt, kleinere Tanks einzubauen. Um jedoch zu vermeiden, dass der Kunde wegen der kleineren Tanks allzu oft die giftige Harnstoffmischung „AdBlue“ nachfüllen muss, haben einige Hersteller per Manipulationssoftware den Wirkungsgrad des SCR-Katalysators im realen Fahrbetrieb beschränkt. Allein auf dem Prüfstand entfaltete der SCR-Katalysator seine volle Wirkung. Auf diese Weise reduzierte sich der AdBlue-Verbrauch im Straßenbetrieb. Das ‚Problem‘ der kurzen Nachfüllintervalle war ‚gelöst‘. Durch Implementierung der Manipulationssoftware nahmen die Hersteller allerdings in Kauf, dass keine ausreichende Aufbereitung der Abgase stattfindet und dementsprechend die Schadstoffbelastung durch Abgase im normalen Fahrbetrieb deutlich ansteigt. So erfüllen zahlreiche Fahrzeuge die Anforderungen der EURO-Abgasnormen nur unter Prüfbedingungen und nicht im alltäglichen Fahrbetrieb.
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Diesel-Abgasskandal
Bereits eine Vielzahl von Gerichten hat entschieden, dass die Abgasmanipulationen eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des einzelnen Dieselkäufers darstellen und daher Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Dieselkäufer wurden vorsätzlich von den Konzernen getäuscht. Ihnen wurden PKWs mit dem Versprechen verkauft, dass diese – ganz ordnungsgemäß – über die erforderliche EU-Typengenehmigung verfügen und im Fahrbetrieb äußerst schadstoffarm sind. Dass dies nicht der Fall ist, wurde von den Automobil-Konzernen bewusst verschwiegen. Zusätzlich haben die Hersteller wie BMW, Mercedes, Opel oder VW billigend in Kauf genommen, dass ihren Kunden durch die unzulässige Motorsteuerungssoftware ein Schaden entsteht. Dieser Schaden macht sich nicht nur im geminderten Fahrzeugwert bemerkbar, sondern auch in Form von Fahrverboten, die in immer mehr deutschen Städten verhängt werden.
Es lohnt sich daher, bestehende Ansprüche schnell überprüfen zu lassen. Zwar drohen einzelne Ansprüche mit Ende des Jahres 2018 zu verjähren. Diese Verjährung ist jedoch abhängig vom Einzelfall. Wir empfehlen Ihnen daher die Überprüfung möglicher Ansprüche Ihrerseits, die notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.
Nehmen Sie für eine Prüfung Ihres Einzelfalles gerne Kontakt mit uns auf.